PM & Partner Assekuranz und Consulting GmbH
Jonas Hüneke
Gelsenkirchener Str. 25
28199 Bremen
Telefon: +49 421 514040-0
Telefax: +49 421 514040-99
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Jonas Hüneke (Anschrift wie oben)
PM & Partner Assekuranz und Consulting GmbH
Gelsenkirchener Str. 25, 28199 Bremen
Postalische Anschrift:
Geschäftsführer:
Jonas Hüneke, Michael Podszuweit
Handelsregister Bremen HRB 13201
USt-Id-Nr. DE 114426175
Wir sind als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis durch die Industrie- und Handelskammer Bremen nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung tätig. Die Erlaubnis haben wir erhalten, nachdem die IHK Bremen festgestellt hat, dass wir für diese Tätigkeit geeignet und qualifiziert sind sowie eine ausreichende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Eingetragen sind wir im Vermittlerregister mit der Nummer:
D-HOIP-E2XRE-69.
Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler; Bundesrepublik Deutschland
MPM-Assekuranz GmbH
Gelsenkirchener Str. 25, 28199 Bremen
Postalische Anschrift:
Geschäftsführer:
Peter Kortehaneberg, Michael Podszuweit
Handelsregister Bremen HRB 14843
USt-Id-Nr. DE 158720067
Wir sind als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis durch die Industrie- und Handelskammer Bremen nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung tätig. Die Erlaubnis haben wir erhalten, nachdem die IHK Bremen festgestellt hat, dass wir für diese Tätigkeit geeignet und qualifiziert sind sowie eine ausreichende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Eingetragen sind wir im Vermittlerregister mit der Nummer:
D-HTQB-O48RL-88.
Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler; Bundesrepublik Deutschland
Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS):
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist mangels Verpflichtung leider nicht möglich.
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
10178 Berlin, Breite Straße 29
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 €/Anruf)
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent am Stimmrecht oder Kapital eines Versicherers durch Maklerunternehmen/Versicherungsmakler.
Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent an Stimmrecht oder Kapital des Maklerunternehmens/Versicherungsmakler durch Versicherer.
Diese Aussagen betreffen sowohl die MPM-Assekuranz GmbH als auch die PM & Partner Assekuranz und Consulting GmbH.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
- § 34 d Gewerbeordnung
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.
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